Abhängig von der installierten Software können Stinger Geräte überall legal betrieben werden. Die Funktionen Safety Signals, Fahrtenbuch und PoliceCheck sind vollkommen legal. Installierte Warnfunktionen sind in vielen Ländern Europas nicht gestattet. Hier sollten diese ggf. auf Knopfdruck gelöscht werden. Es sollte aber auch angemerkt werden, dass fest eingebaute Systeme wie die Stinger praktisch nie auffallen. Die Stinger Geräte sind elektronisch nicht ortbar. Zur Rechtslage in einigen Ländern:
In die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgende neue Nummer 109a eingefügt:
„109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören – §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 – 75 Euro“ (Bußgeld). Nach einem juristischen Kommentar sind auch z. B. Navigationsgeräte mit „Blitzer-Datenbank“ betroffen. Bei den Stinger Geräten wird daher in Zukunft auch die Datenbank mit der „Erase“ Funktion gelöscht.














